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Mündliche Abreden
  • FUCHS-Briefe
  • Mündliche Vereinbarung für befristeten Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht akzeptiert Absprache

Junge Frau im Anzug telefoniert über ein Schnurtelefon
Junge Frau im Anzug telefoniert über ein Schnurtelefon. © ptnphotof / stock.adobe.com
Für Verträge gilt die Schriftform, aber mündliche Abreden können dennoch Rechtskraft haben. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. In dem Fall wurde für ein befristetes Arbeitsverhältnis ein vorgezogener Starttermin besprochen - der Mitarbeiter hatte anschließend auf Festanstellung geklagt.
  • FUCHS-Briefe
  • Mündliche Abreden, Vorbesitzer

Zusagen des Vorbesitzers binden den neuen Eigentümer

Mündliche Verabredungen des Vorbesitzers mit einem Mieter muss auch der neue Erwerber respektieren. Sie müssen allerdings handfest untermauert und nachgewiesen sein..
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