Bundesarbeitsgericht akzeptiert Absprache
Für Verträge gilt die Schriftform, aber mündliche Abreden können dennoch Rechtskraft haben. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. In dem Fall wurde für ein befristetes Arbeitsverhältnis ein vorgezogener Starttermin besprochen - der Mitarbeiter hatte anschließend auf Festanstellung geklagt.