Aller guten Dinge sind drei – auch beim Unternehmensverkauf nach Realteilung. Wer gegen diese Daumenregel verstößt, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen.
Wenn bei einer Betriebsaufgabe Gewinn für einen Sozius anfällt, wird dieser gewöhnlich ermäßigt besteuert. Das gilt aber nicht, wenn man beim Ausscheiden ein paar zeitkritische Formalien nicht beachtet. Dann grätscht der BFH dazwischen.