Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
7339
Eine Viertelstunde zählt

Fehler bei Betriebsaufgabe kostet Steuerermäßigung

Wenn bei einer Betriebsaufgabe Gewinn für einen Sozius anfällt, wird dieser gewöhnlich ermäßigt besteuert. Das gilt aber nicht, wenn man beim Ausscheiden ein paar zeitkritische Formalien nicht beachtet. Dann grätscht der BFH dazwischen.

Gibt eine Steuer-Sozietät den Betrieb auf, wird der Gewinn der Mitglieder ermäßigt besteuert – wenn man keine Fehler macht. Voraussetzung ist, dass der Sozius die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen seiner bisherigen freiberuflichen Tätigkeit aufgibt. Und da können kleine Fehler große Wirkung haben. So akzeptiert es der BFH nicht, wenn ein Sozius im ersten Schritt den ihm im Rahmen der Realteilung zugewiesenen Mandantenstamm geplant auf eine weitere GbR überträgt, an der er beteiligt ist, und erst in einem zweiten Schritt gegen Abfindung aus dieser GbR ausscheidet.

Im konkreten Fall war eine Viertelstunde der „Killer" für den ermäßigten Steuersatz. Eine Sozietät hatte sich aufgelöst. Am 20. März 2001 hatten die in diesem Standort tätigen Anwälte zur Vorbereitung der Realteilung eine neue GbR gegründet. Auf diese GbR wurden mit Ablauf des 31.3.2001 sämtliche Aktiva und Passiva des Standortes übertragen.
Mit Wirkung zum 1.4.2001, 0:15 Uhr veräußerte die GbR an die jeweiligen Partner die auf sie übergegangenen Kraftfahrzeuge zum Verkehrswert.
Mit Wirkung auf den 01.04.2001 0:30 Uhr schieden die Gesellschafter aus.

Tarifbegünstigung auf den entstandenen Gewinn entfällt

Sie erhielten dafür eine Abfindung für die vorzeitige Aufgabe der Gesellschafterstellung und die ihnen dadurch entgehenden Einkünfte. Für den Kläger entstand ein Gewinn. Doch dieser muss wegen der falschen Schrittfolge als laufender, nicht tarifbegünstigter Gewinn versteuert werden, so der BFH. Begründung: Der Mann hatte nicht sofort unmittelbar bei Realteilung der bisherigen Sozietät den auf ihn entfallenden Anteil am Mandantenstamm und damit die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen seiner bisherigen freiberuflichen Tätigkeit aufgegeben.

Urteil:

BFH, VIII R 24/15

Fazit:

Vorsicht Zeitfalle! Unbedingt vermeiden!

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Privatschule

Wie Eltern Schulgeld absetzen

Eltern können bis 5000 Euro jährlich für das Schulgeld ihrer Kinder absetzen. Entscheidend ist, dass das Geld für den normalen Schulbetrieb ausgegeben wird.
  • Fuchs plus
  • Befragung zur Arbeitsorganisation

Homeoffice weiter im Trend

Seit Corona hat sich das Homeoffice durchgesetzt. Seit Jahren arbeiten in Deutschland gut ein Viertel der Beschäftigten von zuhause. Das hat auch Vorteile für die Arbeitgeber.
  • Fuchs plus
  • Erbschaft

Wie das Eigenheim steuerfrei bleibt

Wenn Ehepartner oder Kinder in ein geerbtes Eigenheim einziehen, dann bleibt es frei von der Erbschaftssteuer. Dabei gilt es jedoch einige Kleinigkeiten zu beachten.
Zum Seitenanfang