Behalt der Reservierungsgebühr
Bei manchen Grundstücksgeschäften verlangen Verkäufer eine Reservierungsgebühr. Die ist vom Kaufinteressenten zu bezahlen. Doch was, wenn ein Kaufvertrag dann doch nicht zustande kommt? Muss die Reservierungsgebühr zurückgezahlt werden oder darf sie der Verkäufer für seinen Aufwand (z. B. Besichtigungen usw.) behalten?