EuGH: Wann ist Rufbereitschaft zu bezahlende Arbeitszeit?
Rufbereitschaft ist in vielen Berufen üblich. Heizungsausfälle, Rohrbrüche, Brände, steckengebliebene Aufzüge oder Geburten, halten sich nun mal nicht an die gängigen Arbeitszeiten und treten auch nachts oder am Wochenende auf. Arbeitgeber stehen dann vor der Frage, ob und wie Rufbereitschaft zu bezahlen ist.