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  • Sondernutzungsrecht regelt alleinige Nutzung

Sondernutzungsrecht: Verträge sind einzuhalten

Unverändert gilt im Rechtsverkehr: Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten. Auch Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaften müssen sich an diese Regel halten.
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