FUCHS-Briefe 02.09.2019 Sondernutzungsrecht regelt alleinige Nutzung Sondernutzungsrecht: Verträge sind einzuhalten Unverändert gilt im Rechtsverkehr: Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten. Auch Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaften müssen sich an diese Regel halten.
FUCHS-Briefe 10.07.2017 Eigentümer entscheiden mit Unterstellmöglichkeit für Elektromobil Wohnungsmiteigentümer entscheiden über bauliche Veränderungen mit.