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Steuerbegünstigung
  • FUCHS-Briefe
  • Zwölf Jahre Laufzeit und 62 Jahre Mindestalter

Auszahlungen von Lebensversicherungen können steuerfrei sein

Auszahlungen von Lebensversicherungen sind nach dem Ablauf von zwölf Jahren Vertragslaufzeit steuerfrei. Bei Verträgen die nach 2012 abgeschlossen wurden, ist ein Auszahlungsalter von 62 Jahren und älter eine zusätzliche Bedingung.
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