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  • Achtung Steuerfalle! Doktoranden-Stipendien können steuerpflichtig sein

BFH-Urteil: Doktoranden sollten bei Teil-Stipendien aufpassen

Junge Forscherin in einem Labor
Junge Forscherin in einem Labor. © Hugo Félix / Stock.adobe.com
Doktoranden, die ein Teil-Stipendium erhalten, um ihre Promotion zu finanzieren, sollten vorsichtig sein: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass solche Stipendien als lohnähnliche Leistung gewertet werden können und damit steuerpflichtig sind. Lesen Sie hier, was Sie tun können, um sich vor dieser Steuerfalle zu schützen.
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BFH wertet Gründerhilfe als Sonderbetriebseinnahme

Stipendien sind beliebt. Sie sind ein Zuschusses der Allgemeinheit – genannt Staat – an Einzelne, darunter Unternehmensgründer. Aber unter Umständen holt sich der Staat wieder einen Teil der Zuschüsse zurück. So ist es rechtlich geregelt. Ob das Sinn macht, danach fragen Finanzgerichte nicht.
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