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Eigentümer haftet, wenn der Winterdienst nicht kommt

Eine Person befreit mit einer Schneeschippe eine Treppe von Schnee
Eine Person befreit mit einer Schneeschippe eine Treppe von Schnee. © bierwirm / stock.adobe.com
Kommt der beauf­tragte Winterdienst nicht, muss der Eigentümer selber ran. Das hat das Landgericht Köln klargestellt. Das gilt auch für Unternehmen, die andernfalls hohe Schadenersatzforderungen riskieren. FUCHSBRIEFE geben Empfehlungen, wie Eigentümer sicher vorgehen können.
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  • Recht

Schaden muss bewiesen werden

Die bloße Behauptung eines Mitarbeiters oder Kunden, er sei im Bereich Ihres Betriebes auf Glatteis ausgerutscht, führt nicht zu einem Schadenersatzanspruch.
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