Eigentümer haftet, wenn der Winterdienst nicht kommt
Kommt der beauftragte Winterdienst nicht, muss der Eigentümer selber ran. Das hat das Landgericht Köln klargestellt. Das gilt auch für Unternehmen, die andernfalls hohe Schadenersatzforderungen riskieren. FUCHSBRIEFE geben Empfehlungen, wie Eigentümer sicher vorgehen können.