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Taxi
  • FUCHS-IPO
  • Lyft

Hartnäckiger Konkurrent von Uber

Wem das Taxi zu teuer ist, der nimmt möglicherweise einen privaten Fahrdienstleister in Anspruch. Bei diesen kann man sich über eine Plattform anmelden und sich so etwas durch Fahrten dazuverdienen. Lyft ist einer dieser Dienstleister. Der bevorstehende IPO soll nun das Konzernwachstum antreiben.
  • FUCHS-Briefe
  • Taxi ist ein öffentliches Verkehrsmittel

Steuern: Finanzamt zahlt Taxi zur Arbeit

Ein leitender Angestellter eines Warenhauses nutzte für seinen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte regelmäßig ein Taxi. Nach Auffassung des Finanzgerichts Thüringen sind die dabei entstandenen Kosten von 6.500 Euro über die Entfernungspauschale hinaus als Werbungskosten bei der Steuererklärung zu berücksichtigen. Die Richter sehen im Taxi ein „öffentliches Verkehrsmittel". Zu der gleichen Beurteilung kam bereits 2014 das FG in Düsseldorf.
Urteil: FG Thüringen vom 25.9.2018, Az.: 3 K 233/18 und FG Düsseldorf vom 8.4.2014, Az.: 13 K 339/12 E
  • FUCHS-Briefe
  • Bei Anwendung der 1%-Regelung

Taxis müssen Privatgebrauch zum Bruttolistenpreis versteuern

Der Bundesfinanzhof erlaubt den Privatgebrauch von Taxis nach der 1%-Prozentregelung. Oft aber erhalten Taxiunternehmer von den Fahrzeugherstellern Sonderkonditionen. Der BFH hatte zu entschieden, was gilt: der reguläre Listenpreis oder der Spezialpreis für bestimmte Gruppen.
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