Sie können jetzt ohne Fristen entscheiden
Mit der Mitteilung an das Finanzamt, ob Gegenstände dem Privat- oder dem Betriebsvermögen angehören, können Sie sich jetzt getrost Zeit lassen. Zumindest dann, wenn innerhalb der Frist bereits eindeutige Hinweise vorliegen, die zeigen welchem Vermögen der Gegenstand angehört. Der Vorsteuerabzug bleibt dann erhalten, entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).