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Sie können jetzt ohne Fristen entscheiden

Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt
Finanzamt. © Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Mit der Mitteilung an das Finanzamt, ob Gegenstände dem Privat- oder dem Betriebsvermögen angehören, können Sie sich jetzt getrost Zeit lassen. Zumindest dann, wenn innerhalb der Frist bereits eindeutige Hinweise vorliegen, die zeigen welchem Vermögen der Gegenstand angehört. Der Vorsteuerabzug bleibt dann erhalten, entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).
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  • BFH: Bestandskräftiger Steuerbescheid muss eventuell korrigiert werden

Auch der Fiskus darf nicht doppelt kassieren

Ein bestandskräftiger Steuerbescheid ist nicht immer bestandskräftig. Jedenfalls dann nicht, wenn der Finanzbeamte offensichtliche Fehler gemacht hat und der Unternehmer die nur „zu spät bemerkt". Quintessenz eines BFH-Urteils: Für eine Klage ist es nie zu spät.
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