Unternehmensverkauf besser gegen lebenslange Rente
Unternehmen werden oft gegen lebenslange Rente statt einmaligem Kaufpreis weitergegeben. Auch Kombinationen sind denkbar: Rente und ein Wohnrecht auf Lebenszeit. Steuerlich ist das meist sehr viel cleverer. Steuerfrei ist das aber auch nicht. Wie der Steuerwert der lebenslangen Leistungen berechnet wird, aktualisierte jüngst das BMF