Unternehmensverkauf besser gegen lebenslange Rente
Für Unternehmer ist der Verkauf der Firma gegen eine lebenslange Rente eine interessante Gestaltungsoption. Denn der Verkauf gegen Zahlung eines einmaligen Kaufpreises ist steuerlich meist ungünstig. Zwar gibt es dafür Steuervergünstigungen (§ 16 Abs. 4 EStG für Privatunternehmen, § 17 Abs. 3 für Kapitalanteile an GmbH und Co). Die sind allerdings recht geizig ausgestaltet und der Grundbetrag ist für florierende Unternehmen ohnehin fast ein Scherz. Bei höheren Verkaufspreisen schmilzt die Vergünstigung durch Anrechnungsklauseln auch noch schnell zusammen. Zudem gibt es diese Vergünstigung erst ab 55 Jahren und nur einmal im Leben. Wer jünger ist oder nach Ausschöpfung schon sein zweites Unternehmen verkauft, muss also andere Wege gehen.
Der Verkauf gegen eine lebenslange Rente hat diverse Vorteile. Gerade vor dem Hintergrund der steigenden Lebenshaltungskosten und der zunehmenden Lebenserwartung ist das für Unternehmer interessant. Gestaltungsmöglichkeiten gibt es ebenfalls. So kann z.B. eine lebenslange Rente oder auch ein Wohnrecht auf Lebenszeit in einer Immobilie des Käufers vereinbart werden. Das ist ein beliebtes Modell. Auch Kombinationen aus einmaligem Verkaufspreis, lebenslanger Rente usw. sind möglich.
Finanzministerium legt neuen steuerlichen Wert fest
Aufgrund der steigenden Lebenserwartung hat das Finanzministerium die Berechnungsgrundlage für den Steuerwert der lebenslangen Rente angepasst. Denn steuerfrei ist das Renten-Modell natürlich auch nicht, in vielen Fällen ist es steuerlich aber deutlich günstiger.
Wichtig für die Besteuerung ist zuerst die steuerliche Bemessungsgrundlage. Der Wert muss für alle Steuerpflichtigen einheitlich sein. Im Hinblick auf die Verzinsung ist wichtig, wann die Leistung erbracht wird (im Jahresvoraus, am Jahresende, monatlich). Das löst das BMF so, dass immer ein Jahresmittelwert genommen wird. Auch für das Modell gilt die durchschnittliche Lebenserwartung der amtlichen Sterbetafel. Nach aktueller Sterbetafel haben Männer eine Lebenserwartung von 78,33 Jahren und Frauen 83,18 Jahre.
Ein Praxis-Fall
Ein Unternehmer veräußert mit 48 Jahren seine Firma. Die Bemessungsgrundlage für die jährliche Besteuerung wird dann wie folgt ermittelt. Es wird ein Jahreswert der begünstigen Leistung (Rente, Wohnrecht etc.) ermittelt. Der wird bei einem 48-jährigen Mann mit 15,291 multipliziert, bei einer Frau mit 15,991. Daraus ergibt sich Besteuerungsgrundlage für das jeweilige Jahr. Von der können wie bei allen anderen Einkünften alle möglichen Steuersparpositionen des jeweiligen Jahres abgezogen werden - und genau deswegen ist das oft die bessere Veräußerungsvariante.
Fazit: Der Verkauf des Unternehmens gegen eine lebenslange Rente ist steuerlich oft günstiger als die einmalige Zahlung eines Kaufpreises. Das BMF-Schreiben ist ein guter Kompass, da die Gestaltung (mehr Wohnrecht, weniger Rente usw.) und auch die künftigen Gegenpositionen schon mitgedacht werden können.
BMF vom 01. Dezember 2023; IV D 4 - S 3104/19/10001 :009
Hinweis: Das BMF-Schreiben finden Sie unter dem von uns abgekürzten Link: https://tinyurl.com/wumhb5kr
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Erbschaft_Schenkungsteuerrecht/2023-12-01-bewertung-einer-lebenslaenglichen-nutzung-oder-leistung-stichtage-ab-1-1-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2