Vollstreckungsschutz durch Aufteilung der Steuernachzahlung
Ein Ehepaar hat sich bis zum BFH durchgeklagt. Dieser sollte entscheiden, ob das Finanzamt für die Übernahme von Darlehenskosten durch den Ehemann eine "Zuwendung" annehmen kann. Hintergrund: Der Mann war pleite. Das Finanzamt wollte sich bei der nicht verdienenden Ehefrau schadlos halten, der das Haus zuvor übertragen worden war.