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Zuwendungen
  • Eheleute im Glück

Vollstreckungsschutz durch Aufteilung der Steuernachzahlung

Ein Ehepaar hat sich bis zum BFH durchgeklagt. Dieser sollte entscheiden, ob das Finanzamt für die Übernahme von Darlehenskosten durch den Ehemann eine "Zuwendung" annehmen kann. Hintergrund: Der Mann war pleite. Das Finanzamt wollte sich bei der nicht verdienenden Ehefrau schadlos halten, der das Haus zuvor übertragen worden war.
  • FUCHS-Briefe
  • Nur Werbemittel gehören nicht dazu

Firmenveranstaltungen: Selbst Dekoration und Toilettencontainer sind umlagepflichtig

Einladungen zu Firmenevents sind bei den Beschäftigten begehrt. Ein Risiko bleibt allerdings: Alles was pro Kopf über 110 Euro an Kosten entstehen, sind dem monatlichen Gehalt zuzurechnen und zu versteuern. Kein Wunder, wenn Betrieb und Finanzamt darüber streiten, was zu den Veranstaltungskosten zählt und was nicht. Die Finanzgerichte fahren dabei einen harten Kurs.
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