Mit der Blockchain geistiges Eigentum schützen
Geistiges Eigentum ist digital bisher beliebig vermehrbar. Das ist für Urheber wertvoller Dokumente ein Problem. Möglicherweise verhindert es sogar den Markteintritt. Die Kosten der Erstellung, z. B. für Marktstudien, Hintergrund-Recherchen oder wissenschaftliche Arbeiten, sind teuer. Aber der erzielbare Absatzpreis fällt gegen Null, weil die Dokumente beliebig kopierbar sind.
Betroffen sind vor allem Ersteller rein geistiger Wertschöpfung. Dazu gehören auch die Bereiche Kunst, Wissenschaft und Journalismus, sofern sie nicht durch öffentliche Fördergelder abgesichert arbeiten und auf privatwirtschaftliche Einnahmen angewiesen sind.
Die Digitalisierung erleichtert das Kopieren und enthemmt die Kopierenden. Zeitschriften oder Bücher auf Papier werden durch PDFs, E-Books oder Web-Artikel zurückgedrängt. Da eine Kopie nur die „Weiterleitung" einer E-Mail ist, geht das Unrechtsbewusstsein für die Beachtung des Copyrights verloren.
Die Folge: Erlöse bleiben aus. Oft wird eine Finanzierung oder zumindest Co-Finanzierung durch Werbeeinnahmen nötig. Die Beeinflussung der Inhalte nimmt zu. Eine reine Finanzierung durch den Leser- bzw. Endkonsumenten hat jedoch den Reiz, allein dessen Präferenzen ohne Einwirkung von außen bedienen zu können. Dies setzt jedoch die Exklusivität des Gutes statt unbegrenzter Vermehrbarkeit voraus.
Die Blockchain kann Abhilfe schaffen. Auf einer Blockchain sind Dokumente eindeutig und einmalig ablegbar. Ob vollständig oder in Form eines 1:1 digitalen Fingerabdruckes. Das gesamte Dokument wird dabei mit einem festen Algorithmus in einen sog. Hash-Wert – eine Zahlen- und Buchstaben-Kolonne – transformiert. Es ist dabei stark komprimierbar. In einem einzigen z. B. 60stelligen Hash-Wert kann ein ganzes Buch, die Verfassung eines Landes oder auch nur eine einzige Überweisung dokumentiert werden.
Die Urheberschaft ist in der Blockchain manipulationssicher dokumentiert. Das ist wie ein angemeldetes Patent, jedoch ohne dessen Kosten und Bürokratie. Denn eine Blockchain als an zahllose Adressaten verteiltes Register kann im Nachhinein wie eine öffentlich bekannte Information im „kollektiven Gedächtnis" nicht mehr verändert werden (vgl. FUCHS-DEVISEN vom 13.07., 24.08. u. 14.09.).
Der Sachinhalt der Information auf der Blockchain kann verschlüsselt werden. Er ist nur für Berechtigte einsehbar. Das passiert z. B. bei einer Patent-Anmeldung nicht. Deswegen verzichten viele Firmen sogar auf solche Anmeldungen. Sie schätzen den Nachteil, ihre Inhalte preiszugeben, höher ein als den vermeintlichen Vorteil eines rechtlichen Patentschutzes. So hat Coca Cola seine Getränke-Formel nie als Patent angemeldet.
Fazit:
In der Anwendungspraxis der Blockchain steckt ein großes Potenzial zum Schutz von Wissen.
Hinweis:
In der nächsten Woche (FB vom 29.10.) zeigen wir ein praktisches Anwendungsbeispiel zum Dokumentenschutz anhand der FUCHSBRIEFE.