Derzeit entsteht ein neuer Markt in der hiesigen Solarwirtschaft. Dienstleister planen, installieren und betreiben für Unternehmen oder Mietshäuser Solaranlagen. Den Strom verkaufen sie an die jeweiligen Mieter oder den Betrieb – und das zu günstigeren Preise als aus dem regulären Netz. Hintergrund:
Die Begeisterung für die Installation von Photovoltaik-Anlagen nimmt stark ab. Nicht nur privat, auch in den Betrieben. Das hat zwei Gründe. Zum einen ist die Einspeisung des Ökostroms heute kaum noch attraktiv. Zum anderen ist seit vergangenem Jahr der Eigenstromverbrauch bei Anlagen mit mindestens 10 Kilowatt Leistung umlagepflichtig. Bis Ende 2015 müssen die Anlagenbetreiber 30% der EEG-Umlage für den Eigenstrom zahlen, im kommenden Jahr 35%, ab 2017 gelten 40%. Bei einer EEG-Umlage von 6,17 Cent/KWh sind das derzeit 1,9 Cent/KWh. Das verlängert die Amortisationszeit und schreckt Unternehmen ab.
Der Eigenverbrauch wird attraktiver – trotz Umlage-Belastung. Doch sind für den Eigenverbrauch komplexe betriebswirtschaftliche Kalkulationen gefragt. Daraus ergeben sich im Vergleich zu früher neue und weitaus komplexere Fragestellungen. Wann und wieviel Strom produziert die Anlage für den Betrieb der eigenen Maschinen und Geräte, rentiert sich zusätzlich ein Batteriespeicher, welche administrativen Aufgaben sind etwa zur Erhebung der Umlage nötig?
Dienstleister übernehmen die komplexen Berechnungen für die Betriebe. „Bei den neuen Betreiberkonzepten wie der Anlagenpacht können sich Unternehmen voll auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und trotzdem von günstigem Solarstrom profitieren“, sagt Carsten König vom Bundesverband Solarwirtschaft.
Fazit: Unternehmen investieren wegen der Belastung des Eigenstroms, der verlängerten Amortisationszeit und der höheren betriebswirtschaftlichen Komplexität deutlich weniger in eigene PV-Anlagen. Für Dienstleister entsteht dadurch ein neuer Markt.
Hinweis: Die Bundesnetzagentur hat am 6. Oktober die 3. Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gestartet. Projektierer können sich bis zum 1.12.2015 um ein Zubau-Kontingent von insgesamt 200 Megawatt bewerben. Wie zuletzt gilt das Einheitspreisverfahren (‚uniform pricing‘): Das letzte bezuschlagte Gebot bekommen alle. Ab kommendem Jahr testet die Behörde dann wieder das ‚pay-as-bid‘-Verfahren aus der ersten Ausschreibungsrunde – der Bezuschlagte bekommt die Einspeisevergütung, die er angeboten hat.