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DSLV gibt Handlungsempfehlungen für No-Deal-Brexit

Brexit: Das raten Spediteure

Aussitzen ist in Sachen Brexit keine Option! Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) gibt Infos und Handlungsempfehlungen für den No-Deal-Fall. In den Fokus gehören u.a. Zoll-, Außenwirtschafts- und Umsatzsteuerrecht, Vertrags- und Versicherungsrecht.

Achtung, Spediteure, sollte es zu einem No-Deal-Brexit kommen ... In den ersten 4 Monaten nach dem No-Deal dürfen 2 Kabotagebeförderungen innerhalb von 7 Tagen durchgeführt werden. In den 3 nachfolgenden Monaten nur noch eine innerhalb von 7 Tagen. Danach sind Kabotagetransporte bis Ende 2019 untersagt!
Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) hat Infos und Handlungsempfehlungen für den No-Deal- Brexit herausgegeben. Darunter einige sehr wichtige Hinweise:

Im Vereinigten Königreich gilt ab Austritt aus der EU ein vorübergehender Zolltarif auch für Waren aus Drittstaaten.

Frühzeitig klären: Umsatzsteuerbedingungen

Klären Sie unbedingt den komplexen Bereich der Umsatzsteuer. Dazu gehören Vorsteuervergütungsverfahren, Transportleistungen, Lieferungen und Beförderungsleistungen, Umsätze in Konsignationslagern, Unternehmereigenschaft Anpassung der innerbetrieblichen EDV etc.
Checken Sie Ihre Verkehrshaftungsversicherung. Es kann sich im Einzelfall die Frage stellen, ob Großbritannien-Verkehre nach dem Brexit weiterhin dem Versicherungsschutz unterstellt sind.
Ohne Vertrag mit der EU müssen zusätzlich summarische Vorabanmeldungen vor Eintreffen/Versenden der Waren in/aus der EU auf elektronischem Weg abgegeben werden.
Wirtschaftsbeteiligte benötigen für die elektronische Kommunikation mit Zollbehörden eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number, wichtig z.B. für die Abgabe von Zollanmeldungen). Unternehmen, die im Handel mit UK bislang nicht mit dem Zoll in Kontakt sind, müssen die Nummer bei der Generalzolldirektion (Dresden) beantragen.

Weitere Informationen

Bundesverband Spedition und Logistik e. V. (DSLV), Berlin
„Der No Deal-Brexit - Auswirkungen auf Speditionen und Logistikdienstleister und Handlungsempfehlungen"
(30. April 2019)

https://www.dslv.org/

Fazit

Der No-Deal ist nach dem neuerlichen Kompetenzwirrwarr in London wieder wahrscheinlicher geworden. Es lauern einige Praxisfallen. Beugen Sie vor!

Hinweis: Die deutsche Zollverwaltung hat für den Fall eines harten Brexit einen „Brexit-Pool", bestehend aus 470 Zollbeamten und aufgeteilt auf acht Bezirke, eingerichtet. Die Abfertigungsbeamten unterstützen dann bei Bedarf andere Zollstellen bei der IT-Zollabwicklung.

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