Einlagenschutz bis 500.000 Euro
Einnahmen aus Immobilientransaktionen.
Kapitalauszahlungen und Abfindungen aus betrieblicher, staatlich geförderter Altersvorsorge oder Zahlungen von berufsständischen Versorgungswerken.
Versicherungsleistungen oder Entschädigungen für gesundheitliche Schäden, die durch Gewalttaten entstanden sind.
Unabhängig von diesen gesetzlichen Ansprüchen gibt es noch die individuell auszuhandelnden Freigaben bspw. von Firmenmitteln für Lohnzahlungen.
Fazit: Der größere Schutz für Einlagen und die höheren Summen sind zu begrüßen. Dass im Ernstfall tatsächlich pünktlich binnen sieben Tagen gezahlt werden wird, halten wir für eine recht optimistische Annahme.
Hinweis: Zusätzliche Haushaltsausgaben sind infolge der Durchführung des Gesetzes für Bund, Länder und Gemeinden nicht zu erwarten. Das unterstellt jedenfalls die Bundesregierung in der vorgesehenen Kostenschätzung für das Gesetz. Der große Crash ist in der Berliner Vorstellungswelt nicht vorgesehen.