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Einlagenschutz bis 500.000 Euro

Einlagen sind pro Konto bis 100.000 Euro gesetzlich geschützt. Im Einzelfall können es sogar 500.000 Euro sein.
Die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Konto kann im Einzelfall bis 500.000 Euro betragen. Das sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der jetzt in die parlamentarische Beratung gelangt. Die höhere Summe gilt aber nur für sechs Monate nach Eintritt des Entschädigungsfalles und auch nur für bestimmte Zwecke. Das sind u. a.:
  • Einnahmen aus Immobilientransaktionen.

  • Kapitalauszahlungen und Abfindungen aus betrieblicher, staatlich geförderter Altersvorsorge oder Zahlungen von berufsständischen Versorgungswerken.

  • Versicherungsleistungen oder Entschädigungen für gesundheitliche Schäden, die durch Gewalttaten entstanden sind.

  • Unabhängig von diesen gesetzlichen Ansprüchen gibt es noch die individuell auszuhandelnden Freigaben bspw. von Firmenmitteln für Lohnzahlungen.

Fazit: Der größere Schutz für Einlagen und die höheren Summen sind zu begrüßen. Dass im Ernstfall tatsächlich pünktlich binnen sieben Tagen gezahlt werden wird, halten wir für eine recht optimistische Annahme.

Hinweis: Zusätzliche Haushaltsausgaben sind infolge der Durchführung des Gesetzes für Bund, Länder und Gemeinden nicht zu erwarten. Das unterstellt jedenfalls die Bundesregierung in der vorgesehenen Kostenschätzung für das Gesetz. Der große Crash ist in der Berliner Vorstellungswelt nicht vorgesehen.

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