Freie Händler scheitern vor dem EuGH
Autohersteller müssen freien Ersatzteilhändlern keine umfassenden Informationen bereitstellen. Das entschied jetzt der EuGH. Damit ist der Versuch gescheitert, den Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt auszuweiten.
Keine Diskriminierung
Die Autoteilehändler wollten günstigere Ersatzteile anbieten. Sie bemängelten, dass in der von Kia zur Verfügung gestellten Datenbank lediglich Originalersatzteile der Vertragshändler zu finden sind – nicht aber eventuelle billigere Alternativen.
Was Kia macht, ist keine Diskriminierung, stellte der EuGH fest. Nach geltendem Recht ist es ausreichend, dass freie Händler als auch Vertragshändler und -werkstätten der Autohersteller auf die gleichen Informationen Zugriff haben. Und das ist der Fall.
Fazit
Freie Ersatzteilhändler haben keinen Anspruch auf umfassende Marktinformationen durch den Hersteller.
Urteil vom 19.9.2019, Az.: C-527/18