Das Wahlrecht muss schleunigst geändert werden
Jetzt sollte auch der letzte Abgeordnete die Glocke läuten hören. Beinahe 1 Mrd. Euro kostet der Bundestag im nächsten Jahr die Steuerzahler. Laut Rechnungshof rund 100 Mio. mehr als 2017. Noch nicht vergessen ist: Vor Kurzem noch hatte die Mehrheit der 709 Abgeordneten auf Drängen der SPD entschieden, den Parteien im kommenden Jahr 190 Millionen Euro statt bisher jährlich 165 Millionen zuzuschustern.
So geht das nicht weiter. Es wird dringend Zeit für die Wahlrechtsreform. Sonst verspielt die Politik den Rest an Glaubwürdigkeit und Vertrauen, der ihr geblieben ist. Ist das Parlament wegen seiner Größe effizienter? Wohl kaum? Fühlen sich die Bürger durch das Mehr an Abgeordneten besser vertreten? Wohl nicht. Ist die Sitzverteilung fairer als in früheren Zeiten? Auch das sehen die meisten Experten nicht so.
Gehen die höheren Ausgaben mit einem Mehr an Leistung einher? Nein. Im Gegenteil: Wegen der langen Koalitionsverhandlungen hatten die Abgeordneten ein Dreivierteljahr Zwangspause. Hat sich die Qualität der Debatten erhöht? Vielleicht marginal. Aber vor allem wegen der neuen Konfrontationslage, seit die AfD die größte Oppositionspartei ist.
Noch hat der Bundestag einen Ruf zu verlieren. Die Abgeordneten sollten also Gas geben. Sonst könnte sich noch der Eindruck verfestigen, der Bundestag diene vor allem der Politikerversorgung.
Zahlreiche Mandatsträger verdienen dort mehr als in ihren zivilen Berufen. Sind sie dann noch Ausschussvorsitzende, gibt's noch mal ein Extrasalär. Davon will verständlicherweise niemand gerne lassen.
Doch das darf nicht zum zentralen Hinderungsgrund für die dringend nötige Reform werden. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble gilt unter Parteifreunden im neuen Amt als nicht ausgelastet. Er könnte jetzt selbst etwas dagegen tun. Wartet er zu lange, kann die Reform möglicherweise nicht mehr rechtzeitig vor der nächsten Bundestagswahl in Kraft treten. Bei zu knapper Frist könnte die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) Einspruch erheben.
Weniger ist mehr. Darum geht es jetzt, meint Ihr