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Unternehmen: Rückwirkende Anfechtungen

Insolvenzverwalter können Geschäfte zehn Jahre rückwirkend anfechten, wenn Sie als Lieferant die Zahlungsunfähigkeit hätten erkennen müssen.
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Abschreckende Wirkung

Vertragsstrafen sollten so teuer sein, dass es keinen Anreiz für Verstöße gibt. Dies hat der BGH entschieden.
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