Bundesverwaltungsgericht dehnt Kennzeichnungspflicht aus
Dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) genügt die bisherige Praxis zur Kennzeichnung von Verpackungsinhalten nicht mehr. Das Gericht in Leipzig hat eine weitere bürokratische Regel bei der Warenauszeichnung verkündet und das am Beispiel von Bonbons und Schokoladen-Spezialitäten durchdekliniert. Etliche Unternehmen müssen sich jetzt umstellen.