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Auszeichnungspflicht
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  • Unternehmen müssen bei Inhaltsangabe die Stückzahl mit angeben

Bundesverwaltungsgericht dehnt Kennzeichnungspflicht aus

Various 3D grocery products isolated on white
Various 3D grocery products isolated on white © viperagp / stock.adobe.com
Dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) genügt die bisherige Praxis zur Kennzeichnung von Verpackungsinhalten nicht mehr. Das Gericht in Leipzig hat eine weitere bürokratische Regel bei der Warenauszeichnung verkündet und das am Beispiel von Bonbons und Schokoladen-Spezialitäten durchdekliniert. Etliche Unternehmen müssen sich jetzt umstellen.
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Pfand einrechnen

Pfand darf in der Presiauszeichnung nicht einfach "vergessen" werden. Dies verstößt gegen die Preisangabenverordnung.
  • FUCHS-Briefe
  • Angaben zum Ursprungsland müssen stimmen

Keine falschen Länderangaben

Die Kartoffeln kommen nicht aus Italien, sondern aus Frankreich. Die Minitomaten statt aus den Niederlanden aus Spanien. Diese falsche Deklarierung macht Ärger: Verbraucher müssen sich auf die offiziellen Auszeichnungen im Supermarkt verlassen können, entschied jetzt das Landgericht (LG) Amberg.
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