Keine falschen Länderangaben
Warenherkunft: Keine falschen Länderangaben
Verbraucher müssen sich auf die offiziellen Auszeichnungen im Supermarkt verlassen können, entschied jetzt das Landgericht (LG) Amberg. Und untersagte dem Discounter Netto, auf Regal- und Hängeschildern mit falschen Herkunftsländern von Obst und Gemüse zu werben.
Urteil: LG Amberg vom 28.1.2019, Az.: 41 HK O 784/18