BGH-Urteil: Vertragsstrafe trotz Rücktritt
Ein Bauträger verpasst den Fertigstellungstermin für ein Wohnprojekt, woraufhin der Vertragspartner vom Vertrag zurücktritt und dennoch die volle Vertragsstrafe von 365.000 Euro fordert. Der BGH bestätigt diesen Anspruch. Für den Verzicht auf die Vertragsstrafe im Rücktrittsfall bedarf es einer klaren vertraglichen Regelung.