Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2387
Mehr Rechte für Bauherren

Verbrauchervertrag auch bei Vergabe an einzelne Gewerken

Modell eines Hauses steht auf Architektur-Plan. © deliormanli / Getty Images / iStock
Wer seinen Hausbau nicht an einen Generalunternehmer, sondern in einzelnen Gewerken vergibt, schließt trotzdem einen Verbraucherbauvertrag. Dies entschied das OLG Zweibrücken und stärkte so die Rechte von Bauherren.
Die Vertragsvariante des Verbrauchervertrags (BGB §§ 650i bis 650v) gibt es seit 2018, um Bauherren besser zu schützen. Seitdem gibt es drei Arten von Bauverträgen (VOB-Vertrag, Werkvertrag, Verbraucherbauvertrag). Sie unterscheiden sich durch unterschiedliche Regelungen zu Verjährungsfristen und bei nachträglichen Änderungen. 

Kein Vertragsmonopol für Generalunternehmer

Bislang war strittig, ob ein Bauherr bei einem Verbraucherbauvertrag die Gewerke einzeln vergeben darf oder alles über einen Generalunternehmer abgewickelt werden muss. Der vergibt dann wiederum einzelne Bauleistungen an andere Unternehmer. Das OLG Zweibrücken hat nun entschieden, dass auch dann ein Verbraucherbauvertrag vorliegt, wenn Bauherren beim Neubau eines Wohnhauses die Gewerke an einzelne Handwerksunternehmen vergeben. 

Im dem Fall war es zwischen einem Handwerksunternehmen aus der Südpfalz und einem Bauherren-Ehepaar zum Streit über die Qualität der erbrachten Handwerksleistungen gekommen. Die Eheleute hatten die Zahlung eines Restbetrags von circa 8.000 Euro verweigert. Der Handwerker forderte bis zur endgültigen Klärung eine Sicherheitsleistung durch eine Bankbürgschaft. Laut OLG gibt es diesen Anspruch aber nicht, weil es sich um einen Verbraucherbauvertrag gehandelt habe. Der gesetzliche Anspruch auf Sicherheit für den Werklohn ist im Verbraucherbauvertrag ausgeschlossen.

Fazit: Wer von den günstigen Regelungen eines Verbrauchervertrags profitieren möchte, muss keinen Vertrag mit einem Generalunternehmer abschließen. Als Bauherr können Sie den Auftrag auch in einzelnen Gewerken vergeben.

Urteil: OLG Zweibrücken, Az.: 5 U 52/21

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Streit um Sozialplan

Betrieb muss Verzugszinsen aus Sozialplanabfindung zahlen

Ein Sozialplan ist immer dann notwendig, wenn Betriebsänderungen anstehen und es darum geht, negative wirtschaftliche Folgen für die Mitarbeiter zu lindern. Gibt es Streit zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung, entscheidet die Einigungsstelle. Gegen den Spruch klagte ein Arbeitgeber erfolglos und soll jetzt auch noch Verzugszinsen zahlen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) positioniert sich eindeutig.
  • Ohne Mut, ohne Führung: Wie Merz die CDU schwächt

Friedrich Merz: Ein Kanzlerkandidat ohne Kanzlerformat

FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber. © Foto: Verlag FUCHSBRIEFE
Friedrich Merz, einst gefeiert als konservativer Hoffnungsträger und scharfsinniger Redner, entpuppt sich in der Realität als das Gegenteil dessen, was Deutschland in einer politisch und wirtschaftlich angespannten Zeit braucht: einen starken Kanzler, kommentiert FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber
  • Performance-Projekte: Gewinner und Verlierer im Überblick

Vermögensverwalter versus ETF-Portfolio: Wenig Licht und viel Schatten

Ein Performance-Projekt ist ein Marathonlauf über 5 Jahre und länger. Illustration erstellt mit ChatGPT
Nur 16 % der Vermögensverwalter schlagen die ETF-Benchmark – ein ernüchterndes Ergebnis für die Branche. Doch einige Häuser glänzen in der FUCHS | RICHTER Performance-Analyse 2024 mit beeindruckenden Ergebnissen. Welche Strategien lohnen sich für Anleger wirklich?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Investmentprozess bei HRK LUNIS: Detailreich, aber nicht frei von Kritik

Investments bei HRK LUNIS: Von der Analyse zur Fokusliste

© Verlag FUCHSBRIEFE mit DALL*E und Adobe Express
HRK LUNIS stellte in einer jüngsten Präsentation vor einem Expertengremium ihren Investmentprozess für ein Vermögensverwaltungsmandat vor. Dieser Prozess beginnt mit der Ideengenerierung in der sogenannten „Haackes Denkfabrik“, einem internen Forum, in dem unterschiedliche Themen diskutiert werden, um neue Investitionsideen zu entwickeln.
  • Fuchs plus
  • Der Investmentprozess von Grüner Fisher – Stärken und Schwächen im Fokus

Investmentstrategie bei Grüner Fisher: Anpassungsfähigkeit als Schlüssel

© Verlag FUCHSBRIEFE mit DALL*E und Adobe Express
Grüner Fisher Investments hat sich als ein bedeutender Vermögensverwalter weltweit etabliert, mit einem verwalteten Vermögen von über 82 Milliarden USD und einer Präsenz in 15 bis 16 Ländern. Das Unternehmen betont seine kundenzentrierte Investmentstrategie, die auf einem dynamischen Top-Down-Ansatz basiert. Dieser Prozess zielt darauf ab, Portfolios nicht statisch zu halten, sondern aktiv an das sich ständig verändernde Weltbild anzupassen.
  • Fuchs plus
  • Streit um Sozialplan

Betrieb muss Verzugszinsen aus Sozialplanabfindung zahlen

Ein Sozialplan ist immer dann notwendig, wenn Betriebsänderungen anstehen und es darum geht, negative wirtschaftliche Folgen für die Mitarbeiter zu lindern. Gibt es Streit zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung, entscheidet die Einigungsstelle. Gegen den Spruch klagte ein Arbeitgeber erfolglos und soll jetzt auch noch Verzugszinsen zahlen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) positioniert sich eindeutig.
Zum Seitenanfang