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Betriebsfrieden
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  • Meinungsfreiheit im Betrieb hat Grenzen

Arbeitgeber muss aggressive Kritik nicht hinnehmen

Zwei erwachsene Personen streiten sich
Zwei erwachsene Personen streiten sich. © DDRockstar / stock.adobe.com
Wenn Arbeitnehmer im Internet über ihre Arbeitgeber schimpfen, bewegen sie sich auf dünnem Eis. Denn Kritik, die vorgebracht wird, ist zwar von der Meinungsfreiheit gedeckt. Vorwürfe, die auch schnell mal auf social Media gemacht werden, müssen aber auch belegt werden. Andernfalls kann sogar eine fristlose Kündigung drohen.
  • FUCHS-Briefe
  • Arbeitgeber stellt vor Gericht Antrag auf Auflösung des Betriebsrats

Betriebsrat kann Personalleiter nicht einfach boykottieren

Voraussetzung für eine erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Betrieb ist der gegenseitige Respekt von Betriebsrat und Geschäftsleitung. Dabei geht es auch um die Akzeptanz der unterschiedlichen Rollen und Aufgaben. Wenn sich ein Betriebsrat in Allmachtsphantasien ergeht, gibt es ein böses Erwachen.
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