Finanzgericht probt den Aufstand gegen pauschale Abgeltungsteuer
Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen hat eine volle Breitseite gegen die Kapitalertragssteuer abgefeuert. Die Richter halten den Steuersatz von 25% für nicht vereinbar mit dem Grundsatz einer gleichmäßigen Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit. Jetzt muss das Bundverfassungsgericht (BVerfG) sich noch einmal die Besteuerung von Kapitalerträgen vertieft prüfen.