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Denkmalschutz
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  • BFH-Urteil: Wert von Grund und Boden bei denkmalgeschützten Immobilien

Denkmalschutz schützt nicht vor Bodenwert

Auch denkmalgeschützte Immobilien haben einen Bodenwert. Käufer können nicht den gesamten Kaufpreis als Gebäudeanteil abschreiben. Für die Wertermittlung gibt es ebenfalls klare Richtlinien.
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  • Stiftungsvermögen: Die BKC im Beauty Contest

Stabil, transparent, stiftungsorientiert: Die Bank für Kirche und Caritas eG überzeugt die Jury und sichert sich den dritten Platz

Thumb Hamburger Denkmalschutzstiftung
Thumb. Erstellt von Redaktion Fuchsbriefe, Bildquelle: Dall*e
Die Bank für Kirche und Caritas (BKC) präsentiert eine nachhaltige, diversifizierte Anlagestrategie, die auf defensiven Mischmandaten basiert. Mit einem klaren Fokus auf Risikomanagement, Transparenz und stiftungsfreundliche Ausstattungen überzeugte sie die Jury, bestehend aus der Stiftung Denkmalpflege Hamburg und der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz. Die Bewertung hebt die fundierte Vorgehensweise hervor, kritisiert jedoch einige Aspekte wie Zielerreichung und Benchmark-Definition.
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  • Fehlende Vorausplanung bei Finanzierung von Vorzeigeprojekten

Mangelnde Nachhaltigkeit der Kulturpolitik

Bürgerliches Engagement kann auch das Infragestellen von künftigen Projekten sein. Viele Kulturprojekte werden von der öffentlichen Hand finanziert, während bereits bestehende Kulturstätten unterfinanziert bleiben. Ein sorgfältigerer Umgang mit Steuergeldern durch die öffentliche Hand würde auch dem Bürger zugute kommen.
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  • Entgangene Steuervorteile gehen nicht zu Lasten des Architekten

Architekt muss sich nicht im Steuerrecht auskennen

Architekten müssen sich im Baurecht auskennen, aber auch im Steuerrecht? Die Frage ist tricky, denn beim Bau geht es oft auch um Steuervorteile. Jetzt klagten Bauherren aus Frankfurt vor dem Oberlandesgericht (OLG) auf Schadensersatz gegen einen Architekten.
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  • Wenn die Denkmalbehörde klüngelt

Nachträglich die Steuerzahlung kürzen

Eigentümer denkmalgeschützter Immobilien können eine Reihe von Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen. Und das über mehrere Jahre. Voraussetzung ist aber ein Schreiben der Denkmalschutzbehörde. Und das trifft oftmals zu spät für die Steuer ein. Was dann zu tun ist.
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  • Anlageimmobilien

Von wegen rundum sorglos

Anleger sollten bei den Rundum-sorglos-Paketen zu Denkmalschutz-Immobilien aufpassen. Diese auf den ersten Blick sehr bequemen Lösungen bergen eine große Gefahr für private Investoren.
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