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  • Unsicherheit bei rechtlichen Bestimmungen

Fotografieren und Datenschutz

Mal eben das Handy zücken, Menschen „ablichten" und den Schnappschuss auf eine öffentlich zugängliche Website stellen, ist schlichtweg dumm. Vor allem Vereinsvorstände müssen sich absichern. Bei Mannschaftsfotos und Feierfotos sollte man die Datenschutzgrundverordnung kennen.
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Betriebsrat kann Auskunft über Sonderzahlungen verlangen

Der Betriebsrat verlangt vom Arbeitgeber eine Liste mit gezahlten Sondervergütungen. Nur: Verletzt er mit der Herausgabe der Informationen nicht allgemeine Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer und datenschutzrechtliche Vorgaben?
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