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Einkünfteerzielungsabsicht
  • FUCHS-Briefe
  • Auf den Verein kommt es an

Trainer im Nebenberuf hat Steuervorteil

Erhält ein nebenberuflicher Sporttrainer Einnahmen von weniger als 2.400 EUR im Jahr und hat er höhere Unkosten durch seine Trainertätigkeit, z.B. Fahrtkosten zum Training, kann er unter Umständen sogar einen Verlust bei seiner Einkommensteuer geltend machen. Dazu ist aber erforderlich, dass er als nebenberuflicher Trainer z.B. für einen gemeinnützigen Sportverein mit Einkünfteerzielungsabsicht tätig ist. Das ist inzwischen das 2. Urteil dieser Art des höchsten deutschen Steuergerichts. Das erst Urteil ist von der Finanzverwaltung bislang nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht und damit nicht zur allgemeinen Anwendung durch die Finanzämter freigegeben worden.

Urteil: BFH, VIII R 17/16

  • FUCHS-Briefe
  • BFH verpflichtet Finanzamt zur Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht

Das Homeoffice ist ein Gewerbeobjekt

Den Raum fürs Homeoffice an den eigenen Arbeitgeber zu vermieten, kann eine feine Sache sein. Auf Dauer müssen damit dann aber auch Einkünfte erzielt werden können. Eine feine Unterscheidung des BFH sorgt für möglicherweise unangenehme Konsequenzen, wenn Abschreibungen entstehen .
  • FUCHS-Briefe
  • Einkünfteerzielungsabsicht muss sauber nachgewiesen werden

Steuerfalle Rechtsträgerwechsel

Wenn Sie ein »Steuersparmodell« überlagen, passen Sie auf, dass Sie für die Gesamtkonstruktion eine Einkünfteerzielungsabsicht nachweisen können. Besonders beim Wechsel des Rechtsträgers tut sich ansonsten eine Steuerfalle auf.
  • FUCHS-Briefe
  • Auf die Einkünfteerzielungsabsicht kommt es an

Nießbrauch und Werbungskosten

Darlehenszinsen für ein nießbrauchbelastetes Grundstück können vorweggenommene Werbungskosten sein. Dafür muss aber klar sein, dass es tatsächlich eine künftige Einkommenserzielungsabsicht gibt.
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