Auf Anfrage von Behörden müssen Geschäftsführer genaue Angaben über die Firmenfahrzeuge geben können. Ansonsten haften sie selbst dafür, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
Den Weg zur Arbeit kann man in der Steuererklärung berücksichtigen lassen. Dabei gibt es allerdings auch Ausnahmen und Sonderregeln, etwa für Leute mit Behinderung.
Innenleben einer Lkw-Fahrer-Kabine. Copyright: Pexels
Wer den Dienstwagen kaum privat nutzt, wählt nicht die übliche ‚Ein-Prozent-Regelung‘, sondern die Variante ‚Fahrtenbuch‘ als Nachweis der Fahrten für das Finanzamt. Der Fiskus hat sich einiges ausgedacht, um mit allerlei bürokratischen Vorgaben den Fahrtenbuchschreibern das Leben schwer zu machen. Das Finanzgericht (FG) Niedersachen, hat diesem Treiben aber jetzt Grenzen gesetzt.
Fahrtenbücher werden von der Finanzverwaltung sehr genau unter die Lupe genommen. Sind die schlampig geführt, pocht der Fiskus auf die nachträgliche Anwendung der Ein-Prozent-Regelung. Bleibt die Frage: Muss das Steuer-Plus der Arbeitgeber zahlen?