Entschädigung bei Grundstücksenteignung ist steuerfrei
Wird ein Grundstück enteignet, geschieht dies meist gegen den Willen des Betroffenen. Das Finanzamt wollte den Eigentümer auch noch bestrafen, weil er Steuern für einen Teil der erhaltenen Entschädigungssumme zahlen sollte. Aber ist das wirklich rechtens?