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Informationspflicht
  • FUCHS-Briefe
  • Kündigungsgründe sind zu erläutern

Vollständige Information an Betriebsrat über Kündigung ist notwendig

Holzstempel Aufschrift Betriebsrat
(c) Gina Sanders - Fotolia
Bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist es der Job des Betriebsrats zu überprüfen, ob sie berechtigt ist. Der kann aber diese Aufgabe nur erledigen, wenn er über die Details informiert ist. Das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main musste jetzt entscheiden, ob eine Kündigung ohne Begründung rechtens ist.
  • FUCHS-Briefe
  • Unternehmen mit schlechten Karten bei Auskunftsersuchen an Dritte

Finanzamt sitzt am längeren Hebel

Schild mit Aufschrift Finanzamt
Finanzamt sitzt am längeren Hebel. Copyright: Pixabay
Eine Betriebsprüfung kann lästig sein. Vor allem wenn dem Prüfer Unstimmigkeiten in den Abrechnungen auffallen – und das passiert eigentlich immer. Dann heißt es Dokumente nachliefern. Sich dagegen zu wehren ist nicht empfehlenswert, wie der aktuelle Fall einer Apotheke zeigt.
  • FUCHS-Briefe
  • Der Staat hat gegenüber Unternehmen neutral zu berichten

Name and Shame von Unternehmen

Keiner freut sich über schlechte Presse, die einen selbst betrifft. Gegen negative Stimmen aus dem Journalismus sind die Möglichkeiten, um sich zur Wehr zu setzen begrenzt; schließlich herrscht in Deutschland Pressefreiheit. Anders sieht es aber aus, wenn staatliche Stellen von ihrem Neutralitätsgebot abweichen.
  • FUCHS-Briefe
  • Informationspflicht: Arbeitgeber müssen vollständige Aktenlage liefern

Bei Einstellung sorgfältig unterrichten

Unvollständige Informationen für den Betriebsrat über vorgesehene personelle Einzelmaßnahmen sind ausgesprochen ärgerlich. Verursachen sie doch nur Nachfragen, Zeitverzögerungen und vorgeschriebene Fristen können auch nicht starten. Was hilft? – ordentliche und beschlussreife Vorlagen.
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