Vollständige Information an Betriebsrat über Kündigung ist notwendig
Bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist es der Job des Betriebsrats zu überprüfen, ob sie berechtigt ist. Der kann aber diese Aufgabe nur erledigen, wenn er über die Details informiert ist. Das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main musste jetzt entscheiden, ob eine Kündigung ohne Begründung rechtens ist.