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Passive Rechnungsabgrenzungsposten in unsicheren Bauvorhaben unzulässig

Gruppe von Pylone Pylonen Verkehrshütchen Leitkegeln mit Baustellenschild vor Mobilzaun Bauzaun mit weißem unbedruckten Banner
Symbolbild Baustelle. © Lichtfexx / Stock.adobe.com
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass passive Rechnungsabgrenzungsposten bei Bauvorhaben ohne klare Laufzeit unzulässig sind. Das hat wichtige steuerliche Konsequenzen für Unternehmen. FUCHSBRIEFE erklären, welche Folgen das Urteil hat.
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