Ausgeschiedener Verwalter muss noch abrechnen
Verwalterwechsel: Pflicht zur Endabrechnung
Scheidet der Verwalter einer Wohneigentumsanlage aus seinem Amt aus, so muss er dennoch die Jahresabrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr erstellen. Auf die Fälligkeit der Abrechnung kommt es dabei nicht an. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Urteil vom 16.2.2018, Az.: V ZR 89/17