Mit der Unternehmensrechtsform kann man steuerlich seine liebe Not haben. Manchmal zahlt man Steuern, manchmal nicht – für dieselbe Tätigkeit. Der große Senat des Bundesfinanzhofs hat jetzt für eine einheitliche Linie gegenüber grundstücksverwaltenden Kommanditgesellschaften, selbst wenn sie nebenbei eigenes Kapitalvermögen verwalten. (Verzeihung, diesen Sprachmansch lassen sich Beamte und Juristen einfallen.)