Aufgeteilte Elternzeit: Kündigungsschutz gilt immer
Rund 1,9 Millionen Frauen und Männer haben im Jahr 2020 die Elternzeit genutzt. Kurz vor Beginn, während und direkt nach einer Elternzeit darf der Arbeitgeber ihnen nicht kündigen. Was aber gilt, wenn Beschäftigte die Elternzeit in mehreren Zeitabschnitten nehmen?