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Kündigungsschutz
  • FUCHS-Briefe
  • Früherer Angestellter scheitert vor Bundesarbeitsgericht

Kein Kündigungsschutz in Kleinbetrieben

Ein Wiedereinstellungsanspruch steht nur Arbeitnehmern zu, die nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) abgesichert sind. Das hat das Bundesarbeitsgericht jetzt klargestellt.
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