Wenn ein naher Angehöriger verstirbt, können die Hinterbliebenen die Kosten für die Bestattung steuerlich absetzen. Der Bundesfinanzhof (BFH) musste jüngst entscheiden, ob ein gezahltes Sterbegeld diesen Abzug mindert.
Schlimm genug: Eltern verlieren ein Kind und werden zu dessen Erben. Weil sie laut Gesetz nicht "Hinterbliebene" sind, werden sie vom Fiskus auch noch "bestraft". Der BFH hat das gerade für rechtmäßig erkannt. Doch ein Hoffnungsschimmer besteht noch.