Wie das Sterbegeld auf außergewöhnliche Belastungen wirkt
Ein an den Erben gezahltes Sterbegeld mindert die abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen nicht, wenn es versteuert werden muss. Begründung: Einkommensteuerpflichtige Ersatzleistungen führen nicht zu einer Kürzung der als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Aufwendungen. Grundsätzlich ist es so, dass Kosten für die Bestattung eines nahen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar sind.
Fazit: Das Sterbegeld mindert außergewöhnliche Belastungen nicht.
Urteil: BFH, VI R 33/20