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Außergewöhnliche Belastungen im Todesfall

Wie das Sterbegeld auf außergewöhnliche Belastungen wirkt

Brennende Kerzen. © blickpixel / stock.adobe.com
Wenn ein naher Angehöriger verstirbt, können die Hinterbliebenen die Kosten für die Bestattung steuerlich absetzen. Der Bundesfinanzhof (BFH) musste jüngst entscheiden, ob ein gezahltes Sterbegeld diesen Abzug mindert.

Ein an den Erben gezahltes Sterbegeld mindert die abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen nicht, wenn es versteuert werden muss. Begründung: Einkommensteuerpflichtige Ersatzleistungen führen nicht zu einer Kürzung der als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Aufwendungen. Grundsätzlich ist es so, dass Kosten für die Bestattung eines nahen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar sind.

Fazit: Das Sterbegeld mindert außergewöhnliche Belastungen nicht.

Urteil: BFH, VI R 33/20

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