Der BFH hat Gesellschafter ein interessantes Wahlrecht zwischen zwei Steuerarten eingeräumt. Voraussetzung ist aber, dass Sie sich rechtzeitig entschieden. Und das hat Tücken.
FUCHS-Briefe
Gesellschafter darf sich zwischen Abgeltungsteuer und Teileinkünfteverfahren entscheiden
Der BFH hat Gesellschaftern ein interessantes Wahlrecht zwischen zwei Steuerarten eingeräumt. Voraussetzung ist aber, dass Sie sich rechtzeitig entschieden. Und das hat Tücken.
Gesellschafter einer GmbH oder AG haben grundsätzlich die Wahl, wie Sie Ihre Einkünfte daraus versteuern: Mit der Abgeltungssteuer oder nach dem Teileinkünfteverfahren.