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Information über Mieterhöhung korrekt zustellen

Zwei Briefkästen der Post
Information über Mieterhöhung korrekt zustellen. Copyright: Pixabay
Jede Mieterhöhung ist eine heikle Angelegenheit. Wichtig ist, dass die Mieter die Ankündigung in der korrekten Form erhalten haben. Geschieht das nicht, ist der Vermieter im Risiko
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  • Kündigung gilt als nicht zugestellt

Annahme verweigert

Eine Kündigung wirksam auszusprechen ist ja noch einfach. Sie aber ordnungsgemäß und gerichtsfest an Mann oder Frau zu bringen, ist keineswegs so banal, wie es sich anhört. Schätzungen besagen, dass rund fünf Prozent der Arbeitgeber das nicht fehlerfrei hinbekommen.
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  • Bundesarbeitsgericht muss noch letztgültig entscheiden

Nach 17 Uhr keine Kündigung mehr

Ganz wichtige Frage: Wann geht eine Kündigung dem Arbeitnehmer zu? Dieser Punkt ist immer wieder strittig. Deshalb plädieren die Arbeitsrichter des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg für eine knallharte Zeitgrenze.
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