BFH erkennt Gewerbebetrieb für betrogenen Käufer an
Der vermeintliche Kauf von Blockheizkraftwerken im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems kann zu Verlusten aus Gewerbebetrieb führen. Das entschied der Bundesfinanzhof (Urteil 22.2.2018, Az. X R 10/16). Der Kläger hatte insgesamt drei Blockheizkraftwerke bestellt. Er hatte an die Verkäuferin vorab den Kaufpreis gezahlt. Zwei dieser Blockheizkraftwerke sollten im Namen und auf Rechnung des Klägers betrieben werden. Dazu mietete er von einem mit der Verkäuferin verbundenen Unternehmen einen Container und eine Standortfläche an und schloss einen „Premium Service Vertrag" ab. Das dritte Blockheizkraftwerk verpachtete er für zehn Jahre an die Verkäuferin; sie sollte es selbst betreiben.