Nachfolgeplanung: Plötzlich und unerwartet
Ein Fall aus der Praxis
Sven Marka, 46 Jahre, ist seit zehn Jahren verheiratet und junger Vater. Er hat sein Unternehmen kürzlich an seinen Mitbewerber verkauft und erfreut sich nun an über 15 Mio. Euro Vermögen. Nun steht ein 6-Wochen-Familienurlaub in Südamerika an. Sie wollen zu viert reisen: Neben den Eheleuten und dem zweijährigen Sohn fährt auch die 14-Jährige Tochter aus erster Ehe von Ehefrau Marka mit. Sein Freund und zugleich auch sein Vermögens-planer fragt nach dem Testament des Freundes. „Ja, wir haben vor Kurzem ein Berliner Testament gemacht und uns gegenseitig als Erben eingesetzt“ – so die Antwort des „Ex-Unternehmers“. Der Finanzplaner beschreibt Marka folgendes Szenario: Die Familie Marka verunglückt auf ihrer Rundreise schwer. Es gibt nur Tote. Sven Marka und sein Sohn sind sofort tot, zwei Tage später stirbt auch die Ehefrau und einige Tage danach die 14-jährige Tochter. Bei allem Leid kommt etwas heraus, an das Sven Marka nicht gedacht hat. Der Ex-Mann seiner Ehefrau ist plötzlich um viele Millionen Euro reicher geworden. Grund: Er ist der gesetzliche Erbe der Tochter. Unglücke und Unfälle müssen nicht zum Tod führen. Wer im Koma liegt oder auf Dauer nicht mehr handeln kann – denken Sie an den Rennfahrer Michael Schumacher –, kann auch nicht über sein Vermögen verfügen und keine Entscheidungen treffen. An Vollmachten haben Markas bislang nicht gedacht. Doch diese Dokumente sind elementare Vermögens- und Daseins-Vorsorge.Die Generalvollmacht bewirkt: Der jeweils andere Ehepartner kann Entscheidungen über das Vermögen treffen. Sie sollte in Gegenwart des Notars unterzeichnet sein, damit es im Ernstfall bei der Vorlage keine Hürden gibt.
Wichtig: Viele Banken akzeptieren selbst notarielle Vollmachten nicht, sondern verlangen Bevollmächtigungen auf eigenen Formularen. Auch dies ist im Detail vorab zu klären.
Auch sollte geregelt sein, wer im Ernstfall für die Kinder entscheiden soll. Ansonsten bestimmt das Gericht einen unbekannten Bevollmächtigen.
Die Patientenverfügung ist ein wertvolles Dokument, wenn der Erkrankte oder Verletzte seinen Willen nicht mehr wirksam erklären kann. Dann sollte gut vorgedacht und dokumentiert sein, was Ärzte dürfen und wie mit einzelnen Behandlungsformen umzugehen ist. Und es sollte geklärt sein, wer für den Kranken entscheiden darf.
Fazit: Wirklich sorglos kann derjenige reisen, der seine Vermögensstrategie für den Fall des Todes, der Krankheit und des Unglücks gut durchdacht und geregelt hat. Sonst hat leider wieder der Volksmund Recht: „Ein Unglück kommt selten allein!“