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Vermögensstrategie für den Todesfall

Nachfolgeplanung: Plötzlich und unerwartet

Für Vermögende, besonders aber für ihre Hinterbliebenen, können Unglücksfälle gravierende Folgen haben.
Es ist Urlaubszeit, in diesen Tagen gehen viele Familien auf Reisen. Wer mag da schon an die Folgen von Unfällen denken. Dabei können diese gerade für Vermögende sehr gravierend sein.

Ein Fall aus der Praxis

Sven Marka, 46 Jahre, ist seit zehn Jahren verheiratet und junger Vater. Er hat sein Unternehmen kürzlich an seinen Mitbewerber verkauft und erfreut sich nun an über 15 Mio. Euro Vermögen. Nun steht ein 6-Wochen-Familienurlaub in Südamerika an. Sie wollen zu viert reisen: Neben den Eheleuten und dem zweijährigen Sohn fährt auch die 14-Jährige Tochter aus erster Ehe von Ehefrau Marka mit. Sein Freund und zugleich auch sein Vermögens-planer fragt nach dem Testament des Freundes. „Ja, wir haben vor Kurzem ein Berliner Testament gemacht und uns gegenseitig als Erben eingesetzt“ – so die Antwort des „Ex-Unternehmers“. Der Finanzplaner beschreibt Marka folgendes Szenario: Die Familie Marka verunglückt auf ihrer Rundreise schwer. Es gibt nur Tote. Sven Marka und sein Sohn sind sofort tot, zwei Tage später stirbt auch die Ehefrau und einige Tage danach die 14-jährige Tochter. Bei allem Leid kommt etwas heraus, an das Sven Marka nicht gedacht hat. Der Ex-Mann seiner Ehefrau ist plötzlich um viele Millionen Euro reicher geworden. Grund: Er ist der gesetzliche Erbe der Tochter. Unglücke und Unfälle müssen nicht zum Tod führen. Wer im Koma liegt oder auf Dauer nicht mehr handeln kann – denken Sie an den Rennfahrer Michael Schumacher –, kann auch nicht über sein Vermögen verfügen und keine Entscheidungen treffen. An Vollmachten haben Markas bislang nicht gedacht. Doch diese Dokumente sind elementare Vermögens- und Daseins-Vorsorge.
  • Die Generalvollmacht bewirkt: Der jeweils andere Ehepartner kann Entscheidungen über das Vermögen treffen. Sie sollte in Gegenwart des Notars unterzeichnet sein, damit es im Ernstfall bei der Vorlage keine Hürden gibt.

  • Wichtig: Viele Banken akzeptieren selbst notarielle Vollmachten nicht, sondern verlangen Bevollmächtigungen auf eigenen Formularen. Auch dies ist im Detail vorab zu klären.

  • Auch sollte geregelt sein, wer im Ernstfall für die Kinder entscheiden soll. Ansonsten bestimmt das Gericht einen unbekannten Bevollmächtigen.

  • Die Patientenverfügung ist ein wertvolles Dokument, wenn der Erkrankte oder Verletzte seinen Willen nicht mehr wirksam erklären kann. Dann sollte gut vorgedacht und dokumentiert sein, was Ärzte dürfen und wie mit einzelnen Behandlungsformen umzugehen ist. Und es sollte geklärt sein, wer für den Kranken entscheiden darf.

Markas stoßen in der Diskussion auf einen weiteren „Haken“ in ihrer Vermögensplanung: die Gütertrennung. Ein Fehler, denn auch im gesetzlichen Güterstand gibt es getrennte Vermögenssphären. Jetzt gibt es Handlungsbedarf. Denn seit der Hochzeit ist durch die unternehmerische Schaffenskraft viel Vermögen entstanden. Sollte Sven Marka sterben, wird sehr viel Erbschaftsteuer fällig. Der Grund: Während im gesetzlichen Güterstand, der Zugewinngemeinschaft, die Hälfte des in der Ehe erreichten Wertzuwachses („Zugewinn“) dem überlebenden Ehegatten steuerfrei zusteht, entfällt dieses Steuerprivileg völlig. Lisa, das 14-jährige Mädchen, ist der nächste Diskussionspunkt. Die Eheleute haben sie im Testament genauso bedacht wie den gemeinsamen Sohn. Der Finanzplaner variiert den Ausgangsfall: Irne Marka und der Sohn sterben sofort, Sven Marka etwas später. Die Tochter ist durch Zufall beim Unfall nicht dabei. Jetzt erbt alles die Tochter. Doch diese ist weder die leibliche Tochter von Marka, noch hat er sie adoptiert. Also kommt eine große Erbschaftsteuerlast auf das Mädchen zu. Zudem besteht die Gefahr, dass das Vermögen nicht im Sinne der Familie verwaltet wird. Daher sind für den Letzten Willen Bausteine wie Testamentsvollstreckung, Anordnung der Vermögensverwaltung und ggfs. auch schriftliche Hinweise wichtig.

Fazit: Wirklich sorglos kann derjenige reisen, der seine Vermögensstrategie für den Fall des Todes, der Krankheit und des Unglücks gut durchdacht und geregelt hat. Sonst hat leider wieder der Volksmund Recht: „Ein Unglück kommt selten allein!“

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