Erbauseinandersetzungen ohne Frist möglich
Wenn sich Erben nach dem Erbfall lange Zeit für die Erbauseinandersetzung machen, kann das steuerliche Nachteile haben. Denn bei einer zu späten Auflösung der Erbengemeinschaft können Vermögensbegünstigungen wegfallen. Entscheidend für den Erhalt der Begünstigungen ist die Willensbildung der Erbengemeinschaft.