Außerordentlich viel Geld sind noch keine außerordentlichen Einkünfte
Bei vielen privaten Rentenversicherungen gibt es am Ende der Laufzeit eine Wahloption: Lieber eine monatliche Rente oder doch den ganzen Betrag auf einmal auszahlen? Wer sich für die zweite Variante entscheidet, sollte ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster kennen.
Wer eine Rente im Rahmen einer Kapitalabfindung erhält, kann auf die Einmalzahlung nicht den ermäßigten Steuersatz anwenden. Das entschied das Finanzgericht (FG) Münster.