Banken bei der Quellensteuer in die Pflicht nehmen
Fordern Sie – sofern noch nicht geschehen – Ihre Bank im Jahr 2024 dazu auf, sich um die Rückerstattung Ihrer Quellensteuern zu kümmern. Diesen Tipp erhalten FUCHSBRIEFE vom darauf spezialisierten Fintech RAQUEST. Betroffen sind vor allem Anleger, die breit gestreut in europäische Dividenden-Aktien investieren. Für deren Dividenden zahlen Sie nicht nur in Deutschland Steuern, sondern auch in den jeweiligen Investitionsländern „an der Quelle“.
Rückerstattung als Service der Banken
Aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) lassen sich Anteile dieser Quellensteuern zurückfordern. Die Quellensteuersätze liegen meist zwischen 20 % und 35 %. 15 % können gewöhnlich zurückgefordert werden. Diesen mühsamen Prozess sollten Sie aber nicht selbst oder Ihr Steuerberater, sondern Ihre Bank übernehmen. „Das ist immer der schnellere und günstigere Weg“, so RAQUEST im Gespräch mit FUCHSBRIEFE. Viele Privatbanken und auch einige Direktbanken wie z. B. Comdirect bieten solche Services bereits heute an. Gerade Sparkassen oder Neobroker sind in diesen Fragen jedoch oftmals gänzlich ahnungslos.
RAQUEST rät Ihnen, Dividendenbelege zu sammeln und den Rückerstattungs-Service bei Ihrer Bank anzufragen. Dabei sollten Sie keine falsche Scheu haben – derartige Anfragen sind inzwischen üblich. Der Bank können Sie dann ein Rückhol-Mandat erteilen. Dafür sind dann kleinere Bearbeitungsgebühren fällig, was für die Bank ein Zusatzgeschäft darstellen kann. Sollte sich Ihre Bank allerdings weigern, wäre dies ein guter Anlass, um „die Bank zu wechseln und ein Institut zu suchen, das besser zu Ihrer Dividendenstrategie passt“, meint RAQUEST.
In den Alpenrepubliken und Skandinavien sind Rückforderungen besonders einfach
Dabei können Sie Ihr Institut auch auf Länder hinweisen, in denen Quellensteuerrückforderungen besonders einfach zu bewerkstelligen sind. RAQUEST hat dafür eine Übersicht entwickelt (siehe Tabelle). Verglichen wurden die Komplexität der Beantragung, die Kosten des Rückforderungsprozesses sowie die Dauer des Vorgangs. Die Top-Platzierten sind Österreich, die Länder Skandinaviens und die Schweiz. Negativbeispiele sind hingegen Italien (langsame Verwaltung) oder Polen (Anträge nur auf Polnisch).