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Außergewöhnliche Belastung

Behandlungskosten für gesunde Frau absetzbar

Der Bundesfinanzhof hat ein gutes Urteil für all jene Menschen gesprochen, die auf Behandlungen zur künstlichen Befruchtung angewiesen sind. Die Kosten dafür sind außergewöhnliche Belastungen. Das gilt sogar dann, wenn eine gesunde Frau behandelt werden muss.

Auch gesunde Frauen können die Kosten für Behandlungen für eine künstliche Befruchtung steuerlich geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) gegen das Finanzamt entschieden.

Behandlungskosten für gesunde Frau absetzbar

Die Kosten für Präimplantationsdiagnostik und künstliche Befruchtung sind außergewöhnliche Belastungen. Die dürfen


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