Behandlungskosten für gesunde Frau absetzbar
Der Bundesfinanzhof hat ein gutes Urteil für all jene Menschen gesprochen, die auf Behandlungen zur künstlichen Befruchtung angewiesen sind. Die Kosten dafür sind außergewöhnliche Belastungen. Das gilt sogar dann, wenn eine gesunde Frau behandelt werden muss.