Ausnahmen von Zahlungsfrist
Grundsätzlich gilt künftig in der EU eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Der Bundesrat will aber branchenspezifische Ausnahmen zulassen.
Der Bundesrat will branchenspezifische Ausnahmen von der grundsätzlich in der EU geltenden 30-tägigen Zahlungsfrist durchsetzen. Die Bundesregierung soll zur Beschleunigung des Zahlungsverkehrs entsprechende Klauseln in das Gesetz einbauen. Namentlich die Automobilindustrie soll längere Fristen erhalten, die es auch in anderen EU-Ländern gibt.