Die EU hat beschlossen, dass Unternehmen künftig auch „nichtfinanzielle Informationen“ im Jahresabschluss veröffentlichen müssen. Die entsprechende EU-Richtlinie wurde am Montag abgenickt und muss binnen zwei Jahren von den einzelnen Mitgliedsländern umgesetzt werden.
Laut EU-Vorgabe sollen Betriebe, die von öffentlichem Interesse sind und mehr als 500 Beschäftigte haben, die neuen Berichtspflichten erfüllen. Unklar ist dabei noch, was öffentliches Interesse ist. Zudem ist denkbar, dass Deutschland den von der EU gesetzten Rahmen auch auf kleinere Unternehmen ausweitet.
Nichtfinanzielle Informationen, die künftig gegeben werden müssen: Unternehmensgrundsätzen zu Risiken und Ergebnissen bei Umwelt, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen
zur Achtung der Menschenrechte
zur Bekämpfung von Korruptionen
zur Diversität (Diversity) in Leitungs- und Kontrollorganen
zu den Auswirkungen des Geschäfts auf Gesundheit und Sicherheit
zur Nutzung erneuerbarer und nicht erneuerbarer Energien
Zudem sollen Unternehmer Lageeinschätzungen für die Zukunft abgeben. Diese könnten auch der Konkurrenz wertvolle Hinweise auf die Unternehmenspolitik geben.
Die deutschen Wirtschaftsprüfer halten die neue Berichtspflicht für ein bürokratisches Monster. Der Abschlussprüfer muss künftig auch die im Jahresabschluss veröffentlichten nichtfinanziellen Informationen testieren und die Richtig- und Vollständigkeit bestätigen. Wie das in der Praxis aussehen soll, können wir uns nicht vorstellen. Gut möglich, dass die Unternehmen einen Standard-Passus zu den „nichtfinanziellen Informationen“ entwickeln, um die EU-Vorgabe zu erfüllen.
Fazit: Welche Unternehmen betroffen sein werden, hängt noch von der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes durch die Bundesregierung ab. Größere Unternehmen müssen sich aber auf jeden Fall auf zusätzliche Berichtspflichten einrichten. Der Zweck der Bilanzierung, Auskunft über wirtschaftliche Risiken und den finanziellen Status zu geben, wird damit sichtlich überdehnt.